§ 56 GModG gilt seit 29.07.2026

70 kW Nennleistung sind schnell erreicht.
Die Gebäudeautomation wird jetzt zur Pflicht.

Bisher galt die Pflicht erst über 290 kW. Seit Juli 2026 trifft sie viele Büro-, Gewerbe- und Produktionsgebäude, mit Frist bis 31.12.2029. Mit ioventis rüsten Sie das Monitoring nach, ohne Anlagen auszutauschen.

Kostenlose Prüfung nach § 56

Ist Ihr Gebäude betroffen?

  • Kostenlos
  • 30 Minuten
  • Unverbindlich

Schritt 1 von 2 · Nennleistung Ihrer Anlagentechnik

Gemeint ist die Nennleistung Ihrer Heizungs- oder Klimaanlage, auch in Kombination mit einer Lüftungsanlage. Den Wert müssen Sie nicht kennen. Wir ermitteln ihn gemeinsam.

Schritt 2 von 2 · Ihre Kontaktdaten

Innerhalb eines Werktags meldet sich eine Person aus unserem Team bei Ihnen.

  • Alle sechs Pflichtfunktionen aus § 56 auf einer Plattform
  • Technisches Monitoring nach AMEV 178
  • Unternehmererklärung nach § 96 GModG für Ihren Nachweis
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Unterstützte
Integrationen
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Vorgefertigte
Bausteine
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Bis zum ersten
Dashboard
Unterstützte Protokolle
BACnet Modbus KNX DALI M-Bus MQTT OPC-UA insgesamt über 100 Integrationen

§ 56 GModG

Die Grenze fällt von 290 auf 70 kW.

Es zählt die Nennleistung Ihrer Heizungs- oder Klimaanlage, nicht Ihr Verbrauch. Auch sparsam betriebene Gebäude können deshalb unter die Pflicht fallen.

70 kW

Neue Schwelle

Im Bestand sind Heizungen oft größer ausgelegt als nötig. Die Nennleistung liegt deshalb höher, als der Verbrauch vermuten lässt.

31.12.2029

Frist im Bestand

Bis dahin müssen Monitoring und Beleuchtungssteuerung laufen. Ihnen bleiben noch drei Heizperioden.

§ 108

Folgen bei Verzug

Ab 2030 handeln Sie ohne Gebäudeautomation ordnungswidrig. Das Bußgeld hebt die Pflicht nicht auf.

Betrifft zum Beispiel Büro und Verwaltung Handel und Logistik Produktion und Gewerbe Hotels Schulen und öffentliche Bauten

Fristen im Überblick

  1. 31.12.2024

    GEG 2024

    Pflicht nach § 71a GEG für Gebäude über 290 kW.

  2. 29.07.2026

    GModG in Kraft

    Aus dem GEG wird das GModG. Die Schwelle sinkt auf 70 kW.

  3. Herbst 2028

    Empfehlung

    Ihr Monitoring läuft. So bleibt vor Fristende eine volle Heizperiode, um Lücken zu finden und zu schließen.

  4. 31.12.2029

    Ausrüstungsfrist

    Letzter Tag für die Ausrüstung im Bestand.

Gebäude prüfen

Die Prüfung dauert 30 Minuten und kostet nichts. Ihre Nennleistung müssen Sie dafür nicht kennen.

Lösung

Alle sechs Pflichtfunktionen. Auf der Technik, die Sie schon haben.

Sie sehen Heizung, Lüftung, Klima, Zähler und Beleuchtung in einem Dashboard, egal von welchem Hersteller. ioventis liest die Daten über die vorhandenen Schnittstellen aus.

  1. 1

    Verbräuche überwachen

    Sie sehen laufend, welche Anlage wie viel Energie verbraucht. Jeder Wert wird protokolliert.

  2. 2

    Offene Schnittstelle

    Kein Hersteller hält Ihre Daten fest. Über REST oder MQTT stehen sie auch anderen Systemen offen.

  3. 3

    Anforderungswerte

    Sie legen fest, wie Ihre Anlagen laufen sollen. Jede Abweichung davon wird messbar.

  4. 4

    Effizienzverluste

    Läuft Heizung, Lüftung oder Kälte ineffizient, sehen Sie es vor der nächsten Abrechnung.

  5. 5

    Meldungen

    Die zuständige Person erhält eine E-Mail, sobald etwas auffällt. Niemand muss dafür täglich Kurven prüfen.

  6. 6

    Raumklima

    Temperatur, Luftfeuchte und CO₂ sehen Sie je Raum. Beschwerden über das Raumklima klären Sie mit Messwerten.

Absatz 6 Beleuchtung über KNX oder DALI einbinden.
Dashboard mit Raumklima je Zone, Heizungskreis und zentraler Beleuchtungssteuerung
AMEV 178

Technisches Monitoring nach AMEV 178

Die AMEV-Empfehlung Nr. 178 beschreibt, wie Bund, Länder und Kommunen den Betrieb ihrer technischen Anlagen überwachen. Mit ioventis setzen Sie Technisches Monitoring nach dieser Empfehlung um. Sie sehen jede Abweichung zwischen geplantem und tatsächlichem Betrieb.

  • Soll-Ist-Vergleich je Anlage
  • Störungen und Ineffizienzen früh erkennen
  • Prüffähige Daten für Behörde, Eigentümerseite und ESG-Bericht

Betriebsmodell

Ihre Daten, Ihre Kontrolle.

Sie entscheiden, ob Ihre Daten im eigenen Netzwerk bleiben oder in einem deutschen Rechenzentrum liegen.

ioventis Edge

On-Premise

ioventis Edge Mini-PC für den Betrieb im eigenen Netzwerk
  • Alle Daten bleiben in Ihrem lokalen Netzwerk
  • Volle Kontrolle über Server und Zugriffe
  • Webbasierter Zugriff aus Ihrem Netzwerk

ioventis Gateway

Managed Cloud

ioventis Gateway für die Hutschiene
  • Kein eigener Server und kein IT-Team nötig
  • Updates und Wartung inklusive
  • Hosting in einem deutschen Rechenzentrum, DSGVO-konform

Ablauf

In fünf Schritten zum Nachweis.

01

Bestandsaufnahme

Wir sichten Anlagen, Zählerplätze und Schaltschränke vor Ort.

02

Analyse

Sie erfahren, welche Pflichtfunktionen fehlen und was die Nachrüstung kostet.

03

Installation

Wir binden ioventis an Ihre vorhandene Technik an. Ihre Anlagen laufen dabei weiter.

04

Inbetriebnahme

Kennwerte, Meldungen und Berichte richten wir gemeinsam mit Ihnen ein.

05

Nachweis

Sie erhalten die Unternehmererklärung nach § 96 GModG und die Dokumentation für die Behörde.

FAQ

Fragen zu § 56 GModG.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt in § 56 ein System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung. Betroffen sind Nichtwohngebäude, deren Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlage mehr als 70 Kilowatt Nennleistung hat. Dazu zählen Büro- und Verwaltungsgebäude ebenso wie Handel, Logistik, Produktion, Hotels und Schulen. Für Wohngebäude gilt § 56 nicht.

Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet, handelt nach § 108 GModG ordnungswidrig. Es drohen Bußgelder, und die Pflicht bleibt trotzdem bestehen. Ohne Monitoring fehlt Ihnen außerdem der Nachweis gegenüber Behörde, Eigentümerseite und Sachverständigen. Für ESG-Berichte und Finanzierungsgespräche haben Sie dann keine belastbaren Verbrauchsdaten.

Die Nennleistung steht auf dem Typenschild des Wärme- oder Kälteerzeugers und in den Anlagenunterlagen. Oft kennt auch der Wartungsbetrieb den Wert. Fehlt er, ermitteln wir ihn bei der Bestandsaufnahme.

Bestehende Nichtwohngebäude müssen bis zum 31. Dezember 2029 ausgerüstet sein, inklusive automatischer Beleuchtungssteuerung. Wer vor Fristende eine volle Heizperiode auswerten will, braucht ein laufendes System spätestens im Herbst 2028. Bestandsaufnahme, Installation und Inbetriebnahme liegen davor. Je später Sie beginnen, desto weniger Spielraum bleibt, falls Zähler oder Schnittstellen fehlen.

Nur wenn Ihr System alle sechs Funktionen aus § 56 Absatz 2 erfüllt. Häufig fehlt eine offene Schnittstelle, über die sich die Daten herstellerunabhängig auswerten lassen. ioventis bindet Ihre Gebäudeleittechnik an und ergänzt, was fehlt. Ihre bisherige Investition bleibt erhalten.

Die AMEV-Empfehlung Nr. 178 Technisches Monitoring 2025 beschreibt, wie staatliche und kommunale Verwaltungen den Betrieb technischer Anlagen überwachen. Kern ist der laufende Vergleich zwischen geplanten und tatsächlichen Werten. ioventis unterstützt Technisches Monitoring nach dieser Empfehlung.

Nein. ioventis nutzt die Schnittstellen Ihrer vorhandenen Technik, etwa BACnet, Modbus oder KNX. Fehlt eine Schnittstelle oder Messtechnik, rüsten wir gezielt nach.

Nein. Wir ordnen Ihr Gebäude technisch ein und zeigen, welche Funktionen fehlen. Ob eine Ausnahme wegen technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit greift, bewerten Sie bitte mit einer Rechtsberatung.

Nächster Schritt

In 30 Minuten wissen Sie, was § 56 für Ihr Gebäude bedeutet.

  1. 01

    Kostenlose Prüfung nach § 56

    Sie erfahren, ob § 56 für Ihr Gebäude gilt und wo Ihre Technik heute steht.

  2. 02

    Live-Demo der Plattform

    Wir zeigen Ihnen die sechs Pflichtfunktionen und wie eine Störmeldung bei Ihnen ankommt.

  3. 03

    Angebot ohne Verpflichtung

    Ihr Angebot ist auf Ihr Gebäude zugeschnitten. Ob und wann Sie beauftragen, entscheiden Sie.

Oder direkt an info@ioventis.de

Kostenlose Prüfung nach § 56

Ist Ihr Gebäude betroffen?

  • Kostenlos
  • 30 Minuten
  • Unverbindlich

Gemeint ist die Nennleistung Ihrer Heizungs- oder Klimaanlage, auch in Kombination mit einer Lüftungsanlage. Den Wert müssen Sie nicht kennen. Wir ermitteln ihn gemeinsam.

Schritt 2 von 2 · Ihre Kontaktdaten

Innerhalb eines Werktags meldet sich eine Person aus dem Team, kein Autoresponder.

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